Sehr geehrter Anwender von Schließkraftmessgeräten zur jährlichen Prüfung von Türen- / Toren und Schrankenanlagen
aufgrund der aktuell gültigen Änderung der DIN EN 12453:2022-08 möchten wir Sie bei der Verwendung von Messgeräten zur Messungen der Schließkräfte an Haupt- und Nebenschließkanten darauf hinweisen, das die Geräte zur normkonformen Prüfung Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Leider erfüllen nicht alle auf dem Markt angebotenen Geräte diese Voraussetzungen, viele Geräte besitzen z.B. einen nicht gültigen Messbereich (kleiner 2.000 N)
Die aktuelle Norm regelt dies jedoch ganz klar, das Prüfgerät muss die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Messbereich von 25 N bis 2 000 N
- Anstiegs- und Abfallzeit des Verstärkers der Messzelle nicht mehr als 5 ms.
- Die Fehlergrenze des Gerätes muss ±5 % oder ±10 N sein, je nachdem was die maximale Abweichung ist
Zur Auswertung der Messwerte bedarf es folgender Anzeigen / Ermittlungswerte des Messgerät:
Fd maximale Kraft, gemessen mit einem Messinstrument nach C.2, während des Zeitraums Td
Fs maximale Kraft, gemessen mit einem Messinstrument nach C.2, während des Zeitraums Tt,
wobei die während Td auftretenden Kräfte nicht berücksichtigt werden
Td Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 150 N übersteigt
Tt Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 25 N übersteigt
Bitte beachten Sie diese Anforderungen bei der Verwendung / Anschaffung eines geeigneten Messgerät.
Wir garantieren Ihnen, das sämtliche BlueForce Geräte diese Anforderungen schon seit vielen Jahren erfüllen und
auch weiterhin erfüllen werden.
Weitere Informationen rund um die wesentlichen Änderungen der neuen DIN EN12453:2022-08 finden Sie auch in unseren Seminaren "befähigte Person zur Prüfung und Wartung von Tür-/ Tor- und Schrankenanlagen" nach ASR A1.7 unter www.deosa.de